In den ersten Tagen werden die Kinder meist noch von den Eltern zur Schule gebracht und abgeholt. Erklären Sie Ihrem Kind den Schulweg ganz genau, weisen Sie auf Gefahrenpunkte hin und üben Sie mit dem Kind gemeinsam das Verhalten auf dem Schulweg ein. Achten Sie  darauf, dass Ihr Kind immer einen bestimmten Schulweg geht. Ihre Bemühungen werden durch den Verkehrsunterricht in den ersten Schulwochen noch unterstützt.

Zum Schulanfang bringen viele Eltern ihr Kind bis zum Schulgebäude und warten, bis das Kind mit der Lehrerin in die Schule hineingegangen ist. Das ist für die erste Woche sinnvoll, bis das Kind alle Wege kennen gelernt hat. Später aber stört es doch den schulischen Tagesablauf, wenn Eltern bis zum Unterrichtsbeginn bei ihrem Kind bleiben.

Die Selbstständigkeit der Kinder ist für Sie und uns ein wichtiges Erziehungsziel.

Jedes Kind ist auf dem unmittelbaren Schulweg gesetzlich unfallversichert.

Sie als Eltern entscheiden je nach Reife Ihres Kindes und der Verkehrssituation auf dem Schulweg, wie Ihr Kind zur Schule kommt. Wir als Schule geben Ihnen allenfalls Empfehlungen. Voraussetzung für die Fahrt mit dem Fahrrad ist ein verkehrssicheres Rad! Dies sowie erste Fahrübungen auf dem Schulhof ist Thema schon in der Schuleingangsphase und wird ab Klasse 3 im Unterricht vertieft.

Als Fahrradfahrer müssen Kinder bis zum 8. Geburtstag auf dem Gehweg fahren, zwischen dem 8. und 10. Geburtstag dürfen sie auch die Fahrbahn benutzen, ab dem 1o. Geburtstag muss auf der Straße gefahren werden. 

Verkehrsschilder