Ihr Kind ist auf seinem Schulweg, in der Schule und auch beim Besuch eines außerschulischen Lernortes versichert. Muss dennoch nach einer Verletzung in der Schule ein Arzt aufgesucht werden, übernimmt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen dafür die Kosten. In diesem Fall geben Sie bitte das Unfallkärtchen, das Sie von uns bekommen, beim Arzt ab.