Da die Infektionszahlen weiter steigen, ist dringend eine Kontaktreduzierung nötig. Das Ministerium hat uns dazu folgende Informationen geschickt:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder ab dem 14.12.20 vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ab wann Ihr Kind nicht mehr zur Schule kommt.
- Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
- Am 7.01. und 08.01.21 findet kein Unterricht statt. Bitte teilen Sie uns per Mail bis zum 18.12.20 mit, ob Ihr Kind an diesen Tagen an der Notbetreuung teilnimmt. Hierzu gelten die selben Bedingungen wie für die Notbetreuung am 21. und 22.12.20. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular des Ministeriums dieses finden Sie unter dem Link https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Antragsformular%20Notbetreuung%20Weihnachten%202020.pdf
- Bitte ändern Sie die Daten im Formular auf den 7.1. und 8.1.2021
- Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Die Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten über IServ Arbeitsmaterial von den Klassenlehrer*innen.
Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen die Infektionszahlen zu reduzieren.