Ab Montag, 22.2.2021, gilt eine neue Coronabetreuungsverordnung. Danach gilt:
- feste Sitzordnung in den Klassen.
- durchgängige Maskenpflicht in der Schule mit medizinischen Masken. "Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine (gut sitzende) 1"QAlltagsmaske getragen werden."
Die Maskenpflicht gilt nicht in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a) der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum erfolgt.