Immer mehr Kinder besitzen eine Smartwatch bzw. interaktive Uhr. Wir möchten darauf hinweisen, dass internet- und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Handys entsprechen und daher das Mitbringen und Verwenden von Handys und dieser Art von Uhren laut Schulordnung untersagt ist. Diese Entscheidung wurde von der Schulkonferenz bereits im Juni 2021 getroffen.
Am besten tragen die Kinder diese Uhren an Schultagen nicht. Wenn sie es doch tun, müssen diese Art von Uhren sowie Handys vor Schulbeginn im Tornister verstaut werden und dürfen erst nach Schul- bzw. Betreuungsschluss wieder herausgeholt werden.
Die Schule übernimmt im Schadens- oder Entwendungsfall keine Haftung.
Unter dem folgenden Link finden Sie weitere interessante Informationen und Aspekte zum Thema „Smartwatch“:
https://www.schau-hin.info/suche/?tx_ishsearch_get%5Bq%5D=Smartwatch