Seit dem 12. April gilt in NRW die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung. Hier finden Sie alle Regelungen u. a. zur Testung mit Selbsttests sowie zum derzeitigen Distanzunterricht.
Bitte beachten Sie die beiden angehängten pdf des Gesundheitsamtes!
Dort finden Sie die dringende Bitte, für eine schnelle Erreichbarkeit im Zuge der Kontaktnachverfolgung für aktuelle Kontaktdaten Sorge zu tragen sowie einen Flyer, wie im Falle eines positiven Selbsttests weiter verfahren werden soll.
Zur Zeit haben auch wir keine weiteren Informationen bezüglich der angekündigten Selbsttests nach den Ferien. Sobald wir Näheres wissen, erfahren Sie dies über die Homepage und IServ.
Auch die Klassen 2a und 2b gratulieren der Maus zu ihrem 50. Geburtstag:
Ab Montag, 22.2.2021, gilt eine neue Coronabetreuungsverordnung. Danach gilt:
- feste Sitzordnung in den Klassen.
- durchgängige Maskenpflicht in der Schule mit medizinischen Masken. "Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine (gut sitzende) 1"QAlltagsmaske getragen werden."
Die Maskenpflicht gilt nicht in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a) der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum erfolgt.