Da die Infektionszahlen weiter steigen, ist dringend eine Kontaktreduzierung nötig. Das Ministerium hat uns dazu folgende Informationen geschickt:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder ab dem 14.12.20 vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ab wann Ihr Kind nicht mehr zur Schule kommt.
- Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
- Am 7.01. und 08.01.21 findet kein Unterricht statt. Bitte teilen Sie uns per Mail bis zum 18.12.20 mit, ob Ihr Kind an diesen Tagen an der Notbetreuung teilnimmt. Hierzu gelten die selben Bedingungen wie für die Notbetreuung am 21. und 22.12.20. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular des Ministeriums dieses finden Sie unter dem Link https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Antragsformular%20Notbetreuung%20Weihnachten%202020.pdf
- Bitte ändern Sie die Daten im Formular auf den 7.1. und 8.1.2021
- Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Die Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten über IServ Arbeitsmaterial von den Klassenlehrer*innen.
Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen die Infektionszahlen zu reduzieren.
- Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m
- keine Verpflegung
- Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch in der Notbetreuung.
Bitte bachten! Neue Vorgaben der Stadt Duisburg!
Die Stadt Duisburg erweitert ab Montag, 23. November, die Maskenpflicht auch auf den Bereich rund um Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Während auf belebten Straßen und Fußgängerzonen sowie auf Spielplätzen und in Schulen bereits eine Maskenpflicht per Verordnung oder Allgemeinverfügung gilt, waren die Bereiche vor der Schule oder der Kita frei. Gerade aber hier, direkt außerhalb des Schulgeländes, treffen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pause oder nach Schulschluss und stehen oft eng zusammen. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Kita abgegeben haben und danach noch mit einander ins Gespräch kommen.
Deshalb hat die Stadt jetzt ihre Allgemeinverfügung erweitert. Für die Nutzer dieser Einrichtungen wird eine Maskenpflicht im direkten Einzugsbereich von 150 Meter festgelegt und über die Einrichtungen direkt an die Betroffenen kommuniziert. Die Regelung soll ab kommenden Montag 0:00 Uhr gelten.
Zudem wird die Nutzung von Spielplätzen in der Zeit zwischen 17 und 9 Uhr untersagt, weil in dieser Zeit die Orte oft von einzelnen Gruppen zweckentfremdet werden.
Im anklickbaren pdf finden Sie die Terminplanung für den Übergang Ihres Kindes in Klasse 5. Bitte beachten Sie den Hinweis, dass eine Anmeldung nur nach telefonischer Terminabsprache an den weiterführenden Schulen im Zeitraum 1.2.2021 bis 5.2.2021 möglich ist. Vergessen Sie die Impfausweise mit dem Nachweis des Masernimpfstatus nicht!